Sommerschulen

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fördert seit 2010 Sommerschulen in Baden-Württemberg. Die Jugendstiftung Baden-Württemberg wird seit 2023 mit der Programmkoordination beauftragt.
Der Antrag für 2026 ist online und unten auf dieser Seite ausfüllbar. Der diesjährige Antragsschluss ist der 13.02.2026.

Sommerschulen bieten Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in der Ausprägung von Basiskompetenzen und ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Hierdurch soll ein guter Start ins neue Schuljahr ermöglicht werden. Außerschulische Kooperationspartner ergänzen den Unterricht durch ein an der Lebenswelt und am Erleben orientiertes qualifiziertes Rahmenprogramm. Themenschwerpunkte für ein solches Rahmenprogramm sind z. B.: Sprache, Kunst, Musik, Sport, Lernen lernen, Technik und Kreativität, Natur und Umwelt – nachhaltige Entwicklung, Energie als Grundlage des Lebens, Erlebnispädagogik, Ökologie und Naturpädagogik sowie berufliche Bildung.

Sommerschulen sind einwöchig angelegt und finden i. d. R. in der letzten oder vorletzten Ferienwoche der Sommerferien ganztägig etwa von 8.30 bis 16.30 Uhr statt. Die Teilnahme steht Grundschulen mit Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 und 4 sowie Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Beruflichen Gymnasien und Beruflichen Schulen offen. Bei Bedarf ist die Einrichtung einer Sommerschule auch bei anderen Schularten, schulart- und altersübergreifend möglich.

Insgesamt müssen in der Sommerschulwoche an weiterführenden Schulen 28 Lerneinheiten à 45 Minuten (bzw. angepasst an die Stundentafel vor Ort) in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und ggf. Fremdsprachen durchgeführt werden. Die Verteilung auf die Tage Montag bis Freitag obliegt der Schule.

Bei Grundschulen werden 18 Lerneinheiten à 45 Minuten (bzw. angepasst an die Stundentafel vor Ort) in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und ggf. Fremdsprache angeboten. Angebote von Kooperationspartnern ergänzen in von der Schule gewünschter Form.

Antragsberechtigt sind alleine die Schulen. Zwei oder mehrere Schulen, wovon eine alleinige Antragstellerin ist, schließen sich für die Durchführung einer Sommerschule zusammen und beziehen einen oder mehrere außerschulische Partner ein.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt täglich 25 Schülerinnen und Schüler.

Die Förderung erfolgt durch das Land Baden-Württemberg. Das Angebot ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Nach erfolgreicher Beantragung erhalten die Schulen in der Regel für die teilnehmenden Lehrkräfte jeweils insgesamt pro Sommerschulstandort bis zu 4 Anrechnungsstunden. Für die Aufwendungen der Kooperationspartner kann ein Sachkostenzuschuss bis zu max. 4.000,- € gewährt werden. In begründeten Einzelfällen können die Anrechnungsstunden reduziert werden zugunsten einer Monetarisierung der Anrechnungsstunden. Der Zuschuss bildet einen Maximalbetrag.
Ausschließlich bei großen Sommerschulstandorten mit mehr als täglich 50 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern werden der Maximalbetrag auf bis zu 5.000,- € und die Anrechnungsstunden auf bis zu 6 angehoben.

Die Schule gestaltet mit den örtlichen Kooperationspartnern die ergänzenden erlebnisorientierten Angebote. Der Kooperationspartner ist zu seinem jeweiligen Angebot vor Ort. Online-Angebote sind ausgeschlossen. Der Unterricht in den Schulfächern wird nicht vom Kooperationspartner übernommen, sondern Lehrkräfte führen diesen durch.

Ansprechpartner:

Die Jugendstiftung Baden-Württemberg ist vom Kultusministerium mit der Programmkoordination beauftragt. (Ausnahme Berufsschulen – Fragen diesbezüglich richten Sie bitte an das zuständige Referat des Kultusministeriums)
Kontaktdaten: Jugendstiftung Baden-Württemberg, Tel. 07042 – 8317-0, info@jugendstiftung.de 

Weiterführende Informationen und eine Handreichung zur Konzeption einer Sommerschule sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden: www.sommerschulen-bw.de

Weitere Informationen und Vorlagen

Antragsstellung:

    Für Ihren Antrag für die diesjährige Sommerschule füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
    Sofern Sie die Seite schließen und im unteren Bereich nicht auf den Sende-Button geklickt haben, sind Ihre eingegebenen Informationen nicht gespeichert. Wenn Sie den Antrag abschicken erhalten Sie eine Mail mit einer Zusammenfassung Ihrer Angaben.

    Bitte denken Sie außerdem an das Anfügen (im unteren Teil möglich) eines aussagekräftigen Umsetzungsplans/Wochenplans mit 28 Lerneinheiten à 45 Minuten in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen. Die Verteilung auf die Tage Montag bis Freitag obliegt der Schule.
    Bei Grundschulen werden 18 Lerneinheiten à 45 Minuten notwendig in Deutsch, Mathematik und ggf. Fremdsprachen.

    Antragsteller: Antragsberechtigt sind alleine die Schulen (Schulleitung). Zwei oder mehrere Schulen, wovon eine alleinige Antragstellerin ist, schließen sich für die Durchführung einer Sommerschule zusammen und beziehen einen oder mehrere außerschulische Partner ein.

    Schulart/en der antragstellenden Schule (Pflichtfeld) (Mehrfachnennung möglich) (Berufsschulen werden über das Referat 44 des Kultusministeriums verwaltet)

    Adresse antragstellende Schule


    Ansprechpartner innerhalb der Sommerschule, Kontaktdaten der Schulleitung oder sollte der Person Schulleitung eine weitere Person mit der zukünftigen Organisation beauftragt haben.


    Standort der Sommerschule (Durchführung). Hier brauchen Sie nur Angaben zu tätigen, sofern die Durchführung nicht bei der antragstellenden Schule ist.



    Zeitraum der Sommerschule (Finden i. d. R. in der letzten oder vorletzten Ferienwoche ganztägig statt)

    Wird eine Übernachtung angeboten? (Pflichtfeld) (Die maximale Fördergrenze von 4.000 € bei Standorten ab 25 Schülern und die maximale Fördergrenze von 5.000 € für Standorte ab 50 Schülern kann dadurch nicht erhöht werden)

    Wenn eine Übernachtung angeboten wird, für wie viele Nächte?

    Zuständiges Regierungspräsidium:

    Weitere beteiligte Schulen:

    Schularten (Pflichtfeld) (Mehrfachnennung möglich)

    Zielgruppe Kinder/Jugendliche:

    Kooperationspartner:
    Für die Sommerschule ist eine Kooperation mit mindestens einem außerschulischen Partner notwendig. Online-Angebote sind ausgeschlossen, ebenso die Übernahme von den Kooperationspartnern von Unterricht in den Schulfächern.

    Themenschwerpunkte (Mehrfachnennung möglich)

    Pädagogische Planung der Sommerschulgestaltung



    Maßnahmen der Nachhaltigkeit
    Die zweite Anrechnungsstunde für Lehrkräfte kann nur genehmigt werden, wenn konkrete Maßnahmen für den Transfer und die Nachhaltigkeit z. B. Nachtreffen durchgeführt oder Ansprechpartner für die Entsendeschulen / Sommerschule eingesetzt werden.

    Schülermentoren und Jugendbegleiter

    Einbezug weiterer beteiligter Personen

    Einbezug der Eltern

    Geplante Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

    Kostenplan Sommerschule 2026
    Sommerschulen sind für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern kostenfrei.




    Bitte laden Sie hier die verpflichtenden Anlagen hoch:
    Mögliche Dateiformate: PDF, DOCX Maximale Dateigröße: bis 8 MB.

    Vorlage für den Gesamtkostenplan


    Rhythmisierte Wochenplanung (bitte eigenständig erstellen)

    Abrechnung:

    Nach Ende der Sommerschule schicken Sie uns bis spätestens 02.10.2026 per E-Mail an info@jugendstiftung.de die vollständigen Abrechnungsunterlagen:

    • einen Sachbericht (2-6 Seiten) mit Ihren inhaltlichen Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen der Sommerschule, der Zusammenarbeit der beteiligten Partner, der tatsächlichen Teilnehmerzahl, der Maßnahmen zur Nachhaltigkeit des Lernerfolgs und der Öffentlichkeitsarbeit
    • das unterschriebene Abrechnungsformular mit Kontoverbindung Abrechnungsformular und Belegübersicht
    • Belege der Honorarkosten
    • Einzelbelege für Sachkosten müssen nicht eingereicht werden, jedoch durch Sie 5 Jahre aufbewahrt werden und bei Bedarf / gesonderter Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
    • Teilnehmerlisten sind innerhalb der Sommerschule zu führen, wie auch durch die Schüler unterzeichnen zu lassen, müssen jedoch nicht eingereicht werden, allerdings durch den Antragstellenden 5 Jahre aufbewahrt werden.

    Die Jugendstiftung Baden-Württemberg zahlt nach Prüfung der Projektabrechnung der Schule die tatsächlich benötigten und nachgewiesenen Mittel für die Sommerschulen aus. Wurde das zugewiesene Budget nicht vollständig ausgeschöpft, verfällt der nicht verwendete Anteil. Anrechnungsstunden werden rückwirkend verfügt.