Sommerschulen

Seit 2010 fördert das Land Sommerschulen in Baden-Württemberg. Eine Antragsstellung für 2025 ist über unser Online-Formular am Ende dieser Seite bis zum 28. März 2025 möglich.

Sommerschulen bieten Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in der Ausprägung von Basiskompetenzen und ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Hierdurch soll ein guter Start ins neue Schuljahr ermöglicht werden. Außerschulische Kooperationspartner ergänzen den Unterricht durch ein an der Lebenswelt und am Erleben orientiertes qualifiziertes Rahmenprogramm. Themenschwerpunkte für ein solches Rahmenprogramm sind z. B.: Sprache, Kunst, Musik, Sport, Lernen lernen, Technik und Kreativität, Natur und Umwelt – nachhaltige Entwicklung, Energie als Grundlage des Lebens, Erlebnispädagogik, Ökologie und Naturpädagogik sowie berufliche Bildung.

Sommerschulen sind einwöchig angelegt und finden i. d. R. in der letzten oder vorletzten Ferienwoche der Sommerferien ganztägig etwa von 8.30 bis 16.30 Uhr statt. Die Teilnahme steht Grundschulen mit Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 und 4 sowie Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Beruflichen Gymnasien und Beruflichen Schulen offen. Bei Bedarf ist die Einrichtung einer Sommerschule auch bei anderen Schularten, schulart- und altersübergreifend möglich.

Die Förderung erfolgt durch das Land Baden-Württemberg. Das Angebot ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei. In der Regel erhalten die Standorte der allgemein bildenden Schulen für die teilnehmenden Lehrkräfte jeweils insgesamt pro Sommerschulstandort bis zu sechs Anrechnungsstunden. Für die Aufwendungen der Kooperationspartner kann ein Sachkostenzuschuss bis zu max. 5.000 Euro gewährt werden. In begründeten Einzelfällen können die Anrechnungsstunden reduziert werden zugunsten einer Monetarisierung der Anrechnungsstunden. Bei den Beruflichen Schulen ist ein Pauschalbetrag bis zu max. 10.000 Euro vorgesehen.

Ansprechpartner

Die Jugendstiftung Baden-Württemberg wird seit 2023 vom Kultusministerium mit der Programmkoordination beauftragt. (Ausnahme Berufsschulen)
Kontaktdaten: Jugendstiftung Baden-Württemberg, Tel. 07042 – 8317-0, info@jugendstiftung.de 

Weiterführende Informationen und eine Handreichung zur Konzeption einer Sommerschule sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden: www.sommerschulen-bw.de

Weitere Informationen und Vorlagen

Abrechnung:

Nach Ende der Sommerschule schicken Sie uns bis spätestens 03.10.2025 per E-Mail an info@jugendstiftung.de die vollständigen Abrechnungsunterlagen:

  • einen Sachbericht (2-6 Seiten) mit Ihren inhaltlichen Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen der Sommerschule, der Zusammenarbeit der beteiligten Partner, der tatsächlichen Teilnehmerzahl, der Maßnahmen zur Nachhaltigkeit des Lernerfolgs und der Öffentlichkeitsarbeit
  • das unterschriebene Abrechnungsformular mit Kontoverbindung Abrechnungsformular und Belegübersicht
  • Belege der Honorarkosten
  • Einzelbelege für Sachkosten müssen nicht eingereicht werden, jedoch durch Sie 5 Jahre aufbewahrt werden und bei Bedarf / gesonderter Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
  • Teilnehmerlisten sind innerhalb der Sommerschule zu führen, wie auch durch die Schüler unterzeichnen zu lassen, müssen jedoch nicht eingereicht werden, allerdings durch den Antragstellenden 5 Jahre aufbewahrt werden.

Antrag auf Durchführung einer Sommerschule 2025 (Antragsschluss: 28.03.2025):

    Für Ihren Antrag für die diesjährige Sommerschule füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
    Sofern Sie die Seite schließen und im unteren Bereich nicht auf den Sende-Button geklickt haben, sind Ihre eingegebenen Informationen nicht gespeichert.

    Bitte denken Sie außerdem an das Anfügen (im unteren Teil möglich) eines aussagekräftigen Umsetzungsplans/Wochenplans (selbstständig zu erstellen) und der Gesamtkostenplanung.

    Art des Antragstellers:

    Bei Vereinen benötigen wir außerdem Ihre Satzung und ein Vereinsregisterauszug. (Im unteren Bereich hochladbar.)

    Adresse Antragsteller


    Kontaktperson Antragsteller - Dieser Ansprechpartner sollte für alle Angelegenheiten des Angebotes als Kontaktpartner fungieren.


    Standort der Sommerschule (Durchführung)



    Zeitraum der Sommerschule (Finden i. d. R. in der letzten oder vorletzten Ferienwoche ganztägig statt)

    Wird eine Übernachtung angeboten? (Pflichtfeld) (Die maximale Fördergrenze von 5.000 € kann dadurch nicht erhöht werden)

    Wenn eine Übernachtung angeboten wird, für wie viele Nächte?

    Zuständiges Regierungspräsidium:

    Beteiligte Schulen

    Schularten (Pflichtfeld) (Mehrfachnennung möglich)


    Themenschwerpunkte (Mehrfachnennung möglich) (Sofern die genannten nicht zutreffen, klicken Sie auf Weitere und erläutern es im kommenden Feld)

    Bitte nur ausfüllen, sollten Sie eben bei Themenschwerpunkten auf "Weitere" geklickt haben.

    Pädagogische Planung der Sommerschulgestaltung



    Maßnahmen der Nachhaltigkeit
    Die zweite Anrechnungsstunde für Lehrkräfte kann nur genehmigt werden, wenn konkrete Maßnahmen für den Transfer und die Nachhaltigkeit z. B. Nachtreffen durchgeführt oder Ansprechpartner für die Entsendeschulen / Sommerschule eingesetzt werden.

    Schülermentoren und Jugendbegleiter

    Einbezug weiterer beteiligter Personen

    Einbezug der Eltern

    Geplante Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

    Kostenplan Sommerschule 2025
    Das Angebot soll für SchülerInnen/Familien kostenfrei bleiben.



    Bitte laden Sie hier die verpflichtenden Anlagen hoch:
    Mögliche Dateiformate: PDF, DOCX Maximale Dateigröße: bis 8 MB.

    Vorlage für den Gesamtkostenplan


    Rhythmisierte Wochenplanung (bitte eigenständig erstellen)

    Sofern der Antragsteller als Verein fungiert, bitten wir hier Sie Ihre Satzung und ein Vereinsregisterauszug hochzuladen.