Deutschkurse

Niedrigschwellige und bedarfsgerechte Sprachförderkurse für Kinder und Jugendliche mit Deutsch als Fremdsprache.

Die aktuelle Förderperiode des Programms „Deutsch-Kurse“ des Landes Baden-Württemberg läuft von Januar 2024 bis Ende Juni 2024.

Das Programm Deutsch-Kurse wird von der Jugendstiftung Baden-Württemberg im Auftrag des Kultusministeriums umgesetzt. Teilnehmen können alle öffentliche Schulen in Baden-Württemberg, die aktive Jugendbegleiter-Schule sind. Die Förderbudgets von 300 Euro pro Kurs werden vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Eine Beantragung der Kurse für das zweite Halbjahr 2023 ist ab Mitte August über diese Website möglich.

Die Deutschkurse und der Einsatz von Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleitern für Deutschkurse finden außerhalb des üblichen Jugendbegleiter-Programms statt. Es gelten abweichende Durch­führungszeiträume und Umsetzungsvoraussetzungen. Die Deutschkurse werden nicht auf die Wochenstundenzahl im Jugendbegleiter-Pro­gramm angerechnet und haben keinen Einfluss auf die Förderkategorie der Schule im Jugendbegleiter-Programm.

Kurse und Teilnehmer:

  • Die Deutschkurse stehen allen Kindern und Jugendlichen offen, die Deutsch als Fremd­sprache lernen. Zielgruppe sind also Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, aber auch Kinder aus anderen Ländern, die neu in Deutschland sind und ihre deutschen Sprachkenntnisse noch verbessern müssen, um in den normalen Schulalltag gut integriert werden zu können.
  • Ein Kurs ist immer auf 20 Zeitstunden angelegt und läuft danach automatisch aus. Diese 20 Zeit­stunden müssen innerhalb von 3 Monaten absolviert werden. Abgesehen davon gibt es keinerlei Vorgaben für die zeitliche Umsetzung. Es ist also zum Beispiel mög­lich, innerhalb einer Woche mehrere 90-Minuten-Einheiten anzubieten, sodass der Kurs bereits innerhalb weniger Tage be­endet ist. Genauso ist ein wöchentlich Rhythmus möglich. Des Weiteren kann der Kurs teilweise oder vollständig in Ferienzeiten abgehalten werden. Kurstermine, die parallel zu Unterrichtszeiten der Teilnehmenden stattfinden, sind nur dann möglich, wenn die Schulleitung die betreffenden Personen für diese Zeiten von ihrer Schulbesuchs- bzw. Unterrichtspflicht befreit. Dies ist von der Schulleitung nach Lage des Einzelfalls zu entscheiden, wobei insbesondere berücksichtigt werden soll, ob die bereits vorhandenen Deutschkenntnisse der Sprachkurs-Teilnehmer/-innen einen Lern- oder Integrationseffekt bei der Teilnahme am regulären Unterricht realistisch erscheinen lassen. Sofern dies der Fall ist, sollen die Termine des Deutsch-Kurses nicht in die regulären Unterrichtszeiten gelegt werden.
  • Pro Kurs zahlt das Land eine Pauschale in Höhe von 300 Euro für Aufwandsentschädigungen und ggbfs. Sachkosten. Nachträgliche Aufstockungen sind ausgeschlossen. Das Kursbudget ist gedeckelt.
  • Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. Falls es die Anzahl der zur Verfügung stehenden Kursleiterinnen bzw. Kursleiter erlaubt, können parallel stattfindende Deutschkurse mit unter­schied­lichen Teilnehmergruppen gebildet werden, die sich hinsichtlich Muttersprache, Sprachniveau und/oder Alter differenzieren. Sofern sich die Teilnehmergruppe in diesen Ausprägungen relativ homogen zusammensetzt, ist ein parallel verlaufender Deutschkurs erst dann einzusetzen, wenn die Teilnehmeranzahl den Wert 20 übersteigt. 
  • Es ist möglich, dass teilnehmende Kinder und Jugendliche im Verlauf des Sprachkurses ihren Auf­ent­halts­ort wechseln. Daher wird nicht vorausgesetzt, dass sich die Teilnehmergruppe über die 20 Zeitstunden konstant zusammensetzt. Sofern Kursteilnehmer den Kurs verlassen, soll die Mindestgröße von 5 Teilnehmern dennoch eingehalten werden. Gegebenenfalls sind parallel stattfindende Kurse zusammenzulegen und/oder einzelne Kurse vorzeitig aufzulösen. Neu hinzukommende Teilnehmende können auch zwischen­zeitlich in bereits laufende Kurse einsteigen.

Kursleitung:

  • Die Kurse werden von Personen ab 16 Jahren mit Deutschkenntnissen umgesetzt, die bereits als Jugendbegleiterin bzw. Jugendbegleiter aktiv sind oder es neu werden.
  • Die Kursleitung erfolgt gegen eine ehrenamtliche Auf­wandsentschädigung, wobei der Steuerfreibetrag von 3.000 Euro pro Kalenderjahr für ehrenamtliche Aufwandsent­schädigungen nicht überschritten werden darf. Der Freibetrag umfasst alle Ehrenämter der Person im Kalenderjahr.
  • Die Kursleitung schließt hierzu mit der Schule eine spezielle Verein­barung ab und legt der Schulleitung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Ersatzweise kann von Personen eines nicht EU-Landes eine persönliche Erklärung abgegeben werden (Vorlage).
  • Anders als im Jugendbegleiter-Programm können für das Programm „Deutsch-Kurse“ auch Lehrer der eigenen Schule als Jugendbegleiter eingesetzt werden. Sie können dafür eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung erhalten. Der Einsatz muss außerhalb der Dienstzeit stattfinden.

Anmelde- und Nachweisverfahren sowie Mittelauszahlung:

  • Die Anmeldung der Deutschkurse erfolgt ausschließlich über das Online-Formular. Meldungen für die neue Förderphase Januar-Juni 2024 sind ab 10. Januar 2024 fortlaufend bis Mitte Juni 2024 möglich. Eine Schule kann also auch mehrmals Kurse anmelden.
  • Die Schule kann ein oder mehrere Deutschkurse anmelden, sobald für einen Kurs eine geeignete Kursleitung zur Verfügung steht und min­destens fünf Teilnehmende fest­stehen.
  • Für Kurse, die vom 10. Januar bis zum 29. Februar 2024 angemeldet werden, erhalten die Schulen Mitte März 2024 das Budget von 300 Euro pro Kurs auf das bei der Jugend­stiftung bekannte Konto der Schule ausgezahlt.
    Für Kurse, die im Zeit­raum vom 01. März bis 10. Juni 2024 gemeldet werden, erfolgt die Auszahlung der Gelder Ende Juni 2024.
  • Die Schule bestätigt der Jugendstiftung nach Kursende, dass der Kurs wie geplant durchge­führt wurde. Hierfür gibt es eine spezielle Vorlage. Sollte ein Kurs nicht bis zum Ende durchgeführt worden sein, muss im Nach­gang eine anteilige Rücküberweisung der nicht benötigten Fördergelder erfolgen.

Hilfestellung bei der inhaltlichen Gestaltung der Kurse: