Sondermodul „Mentale Gesundheit“
Das Ministerium für Kultus Baden-Württemberg stellt den Schulen durch Fördermittel der Karl Schlecht Stiftung im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms ein einfaches und flexibel nach Bedarf einsetzbares Sonderbudget für Angebote zur Förderung der mentalen Gesundheit im Schuljahr 2026/2027 zur Verfügung.
Ziel ist die präventive Stärkung der psychischen Gesundheit, des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler im außerunterrichtlichen Bereich an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (im Primarbereich und in der Sekundarstufe I) und beruflichen Schulen, die im Schuljahr 2026/27 im Jugendbegleiter-Programm eingeschrieben sind. Die Abwicklung des Sonderbudgets für das Modul erfolgt separat vom Jugendbegleiter-Programm und direkt zwischen den Jugendbegleiter-Schulen und dem Ministerium für Kultus.
Fördermittel und -maßnahmen:
- Schulen erhalten nach erfolgreicher Bewerbung für das Sonderbudget eine Förderbewilligung in Höhe von 1.000 €. Sollte der Bedarf der Schule zur Durchführung des Moduls über 1.000 € liegen, haben die Schulen dafür entsprechend selbst aufzukommen.
- Gefördert werden Jugendbegleiter-Angebote, die sich den Themenschwerpunkten Umgang mit gesellschaftlichen und persönlichen Herausforderungen, Maßnahmen gegen Belastungen, Sorgen und Ängste, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Selbstwirksamkeit, Selbststeuerung, Persönlichkeitsstärkung, Soziale Kompetenz und Unterstützung widmen.
- Die Förderung von Angeboten statt Unterricht, Elternabenden, Fortbildungen etc. ist ausgeschlossen.
- Angebote müssen bis spätestens 30.06.2027 durchgeführt werden.
Richtlinien des Sondermoduls:
- Arbeitsgemeinschaften sind für eine feste Gruppe von mindestens 5 Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts über einen Zeitraum von ca. 10 Stunden anzubieten.
- Der Zeitraum kann flexibel nach Bedarf gehandhabt werden, sei es wöchentlich fortlaufend oder blockweise oder auch unter Einbeziehung der Ferien.
- Vorträge mit Nachbesprechung, Vertiefung sowie Anwendung sind ebenfalls möglich.
- Entweder finden diese als Einzelveranstaltung klassenübergreifend oder als Serie über einen längeren Zeitraum für nur eine oder auch mehrere Klassen statt.
- Für die Leitung der Angebote können Jugendbegleiterinnen und -begleiter eingesetzt werden, die eine Aufwandsentschädigung erhalten können.
- Eine Vereinbarung ist abzuschließen.
- Ebenfalls können auch Coaches oder Trainer eingesetzt werden, die auf Honorarbasis arbeiten.
- Vor- und Nachbereitung werden nicht vergütet.
- Die Personalkosten sind dem Sonderbudget zu entnehmen, nicht der Rate des Jugendbegleiter-Programms.
- Es können Sachkosten für Angebote, nicht für Fortbildungen oder Koordinierungsaufgaben, in Höhe von max. 20 % des Sonderbudgets abgerufen werden.
Bewerbung zum Sondermodul:
Interessierte Schulen bewerben sich bis 23.10.2026 unter http://oft.kultus-bw.de/formular/b7ffab49b1224580857c711485123574. Nur die Schulleitungen füllen die Bewerbungsunterlagen aus und reichen die Bewerbung ihrer Schule ein. Unter allen eingegangenen Bewerbungen wählt eine Jury nach Prüfung die Projekte aus, die eine Förderung erhalten. Die Schulen werden bis zu den Weihnachtsferien über die Zu- und Absagen der Förderung informiert.
Abrechnung und Evaluation des Sondermoduls:
Die Schulen rechnen nach Ende der Durchführung des Moduls innerhalb von drei Monaten, spätestens jedoch bis 15. Juli 2027 mit dem Ministerium für Kultus ab. Der Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel erfolgt über die Angaben der Stunden und der Aufwendungen. Originalbelege und weitere Programmunterlagen sind erst nach Aufforderung einzureichen. Sie sind aber in jedem Fall nach Ablauf des Schuljahrs fünf Jahre lang aufzubewahren und auf Nachfrage vorzulegen.
Neben der Projektabrechnung ist zudem die Teilnahme an der Evaluation des Moduls nach Projektende verpflichtend.
Auszahlung der Förderung:
Das Ministerium für Kultus zahlt nach Prüfung der Projektabrechnung und -evaluation der Schule die tatsächlich benötigten und nachgewiesenen Mittel für das durchgeführte Modul, maximal jedoch bis zu einer Förderung in Höhe von 1.000 €, aus. Die Fördersumme von 1.000 € bildet den Maximalbetrag. Kann eine Schule das zugewiesene Budget nicht vollständig ausschöpfen, kann der nicht verwendete Anteil nicht in ein anderes Schuljahr oder auf eine andere Maßnahme übertragen werden, sondern verfällt. Für die Programmkoordination erhalten die Schulen keine Anrechnungsstunde.
Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an folgenden E-Mail-Kontakt: Jugend@km.kv.bwl.de.
