Resilienzförderung

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ermöglicht durch Fördermittel der Karl-Schlecht-Stiftung Schulen im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms ein einfaches, flexibel nach Bedarf einsetzbares Sonderbudget für Angebote zur Resilienzförderung im Schuljahr 2025/26. Ziel ist die Resilienzförderung der Schülerinnen und Schüler im außerunterrichtlichen Bereich an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (im Primarbereich und in der Sekundarstufe I) und beruflichen Schulen, die im Schuljahr 2025/26 im Jugendbegleiter-Programm aktiv sind.

Gefördert werden Jugendbegleiter-Angebote, die sich den Themenschwerpunkten Umgang mit gesellschaftlichen und persönlichen Herausforderungen, Maßnahmen gegen Belastungen, Sorgen und Ängste, Persönlichkeitsstärkung, Leadership Education und Unterstützung widmen. Hierzu zählen auch Angebote zu Methodentraining wie Lernen lernen, Gedächtnistraining, Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen, Hilfen zur Krisenbewältigung, Lernen durch Engagement und Übernahme sozialer Verantwortung.

Für das Sonderbudget zur Resilienzförderung gelten folgende Richtlinien analog zum Jugendbegleiter-Programm:

  • Das zusätzliche Sonderbudget kann für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter ab 14 Jahren im Rahmen der gesetzlich festgelegten Ehrenamtspauschale verwendet werden. Auch Sachkosten (max. 20 % des Sonderbudgets) können abgerechnet werden.
  • Es handelt sich um außerunterrichtliche Angebote.
  • Die Mindestgruppengröße beträgt 5 Kinder (SBBZ: 3 Kinder).
  • Angebote in den Ferien sind mit Ausnahme der Sommerferien möglich.
  • Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und der Nachweis eines vorliegenden Masernschutzes ist Voraussetzung für die Tätigkeit.
  • Keine Doppelförderung innerhalb desselben Angebots durch andere Landesprogramme (z. B. im Rahmen einer Kooperation Schule-Verein).

Weitere Richtlinien, die vom regulären Jugendbegleiter-Programm abweichen:

  • Das Sonderbudget kann für zeitlich flexible außerunterrichtliche Jugendbegleiter-Angebote verwendet werden, die nicht über ein komplettes Schuljahr erfolgen müssen. Je nach Bedarf können die Angebote auch kürzer stattfinden (z. B. blockweise, ein Workshop, …).
  • Das Angebot muss jedoch mindestens 15 Stunden umfassen.
  • Es muss eine gesonderte Jugendbegleiter-Vereinbarung abgeschlossen werden.
  • Das Resilienz-Budget und das Jugendbegleiter-Budget werden von den Schulen getrennt verwendet, dokumentiert und abgerechnet. Für die Abrechnung wird ein Stundenzettel erstellt, auf dem der Titel der Maßnahme vermerkt ist. Der Stundenzettel wird von der ehrenamtlichen Person und der Schulleitung unterzeichnet und dient als Grundlage für die Auszahlung der ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung.
  • Das Resizilienz-Sonderbudget beträgt max. 500 €.
  • Das Resilienz-Modul muss bis spätestens 30. Juni 2026 durchgeführt werden.

Anmeldung zum Resilienz-Sonderbudget:

Die Anmeldung für das Sonderbudget ist bereits freigeschaltet. Anmelden können Sie sich über den folgenden Link.

Die Anträge der Jugendbegleiter-Schulen werden entsprechend der Reihenfolge des Eingangs geprüft und bewilligt. Insgesamt kann nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen bewilligt werden, weswegen sich eine frühzeitige Bewerbung um eine Teilnahme am Modul empfiehlt.

Abrechnung des Resilienz-Sonderbudgets:

Die Schulen rechnen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nach Beendigung des Moduls ab, spätestens innerhalb von drei Monaten bzw. bis 15. Juli 2026. Die Mittel werden daraufhin rückwirkend an die Schulen ausbezahlt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Resilienz-Modul. Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an folgenden E-Mail-Kontakt: Jugend@km.kv.bwl.de.