Junior-Jugendbegleiter

Wenn du 14 Jahre alt oder älter bist, kannst du dich als Junior-Jugendbegleiterin oder Junior-Jugendbegleiter an deiner eigenen oder an einer benachbarten Schule engagieren.

Für deine ehrenamtliche Tätigkeit kannst du Geld, eine Aufwandsentschädigung, bekommen. Du bist versichert (Haftpflicht- und Unfallversicherung) und erwirbst mit deinem Engagement Qualifikationen, die dir später bei der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz helfen.

Was machen Junior-Jugendbegleiterinnen und Junior-Jugendbegleiter?
Du hilfst z.B. jüngeren Schülerinnen und Schülern bei ihren Hausaufgaben, leitest Spiele auf dem Schulhof an oder führst inhaltliche Angebote in Bereichen wie Sport, Kunst/Kultur, Medien, Natur oder auch Musik durch.

Das Angebot läuft mindestens ein halbes Jahr und findet regelmäßig jede Woche statt.  

Du kannst dein Angebot entweder im Team oder allein gestalten. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Angebote als Team zu machen. Das macht mehr Spaß und ihr könnt euch gegenseitig unterstützen oder auch abwechseln.

Oft bietet die Schule spezielle Fortbildungen für Junior-Jugendbegleiterinnen und Junior-Jugendbegleiter an oder du machst vorher eine Schülermentorenausbildung. Sprich dafür deine Schulleitung an.

Während des Angebots muss immer eine erwachsene Person in greifbarer Nähe sein, die in einem Notfall helfen kann.

Wie werde ich Junior-Jugendbegleiterin oder Junior-Jugendbegleiter?

  • Wende dich an deine Schulleitung. Dort erfährst du, ob gerade jemand benötigt wird.
  • Bevor du starten kannst, müssen du und ein Elternteil von dir eine Vereinbarung unterschreiben. Diese Jugendbegleiter-Vereinbarung wird zwischen der Schule und dir als Junior-Jugendbegleiterin bzw. -Jugendbegleiter geschlossen und enthält Informationen zu deinem Angebot. Dazu gehört unter anderem die Uhrzeit, der Inhalt deines Angebots und die Höhe der Aufwandsentschädigung pro Stunde.