Sommerschulen in Baden-Württemberg

Ab sofort können Anträge für die Sommerschulen in Baden-Württemberg 2024 gestellt werden. Antragsfrist ist der 11. März 2024. Die Antragsstellung läuft in diesem Jahr ausschließlich über ein Online-Formular, bei dem als ergänzende Unterlagen ein Gesamtkosten- und Wochenplan online eingereicht wird. Weitere Informationen und das Online-Antragsformular finden Sie unter Sommerschulen. Die Jugendstiftung Baden-Württemberg wurde vom Kultusministerium mit der Programmkoordination beauftragt.

Sommerschulen sind einwöchig angelegt und finden i. d. R. in der letzten oder vorletzten Ferienwoche der Sommerferien ganztägig etwa von 8.30 bis 16.30 Uhr statt. Die Teilnahme steht Grundschulen mit Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 und 4 sowie Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Beruflichen Gymnasien und Beruflichen Schulen offen. Bei Bedarf ist die Einrichtung einer Sommerschule auch bei anderen Schularten, schulart- und altersübergreifend möglich.

Die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sollte bei 25 Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen liegen und diese Anzahl nicht unterschreiten. In begründeten Ausnahmefällen kann eine geringere Teilnahmezahl genehmigt werden. Das Angebot soll für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei bleiben.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie im Bereich Service.

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