SCP-Sonderbudget für Startchancen-Schulen

Das Jugendbegleiter-SCP-Sonderbudget hilft Startchancen-Schulen, ehrenamtliche Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter verstärkt einzubinden.

Zusammen mit multiprofessionellen Teams können ehrenamtliche Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter eine wichtige Unterstützung für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sein. Auch im Schuljahr 2026/27 können alle 540 Startchancen-Schulen in Baden-Württemberg das Jugendbegleiter-SCP-Sonderbudget nutzen.

Für das SCP-Sonderbudget gelten folgende Richtlinien analog zum Jugendbegleiter-Programm:

  • Das Sonderbudget kann ausschließlich für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter ab 14 Jahren im Rahmen der gesetzlich festgelegten Ehrenamtspauschale verwendet werden.
  • Es handelt sich um außerunterrichtliche Angebote und Maßnahmen (Bsp. Tiergestützte Pädagogik, Yoga-Kurse, Ergotherapie, Hausaufgabenbegleitung, Lesepaten, Berufsorientierung, MINT etc.)
  • Angebote in den Ferien sind mit Ausnahme der Sommerferien möglich.
  • Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und der Nachweis eines vorliegenden Masernschutzes ist Voraussetzung für die Tätigkeit und muss in der SCP-Jugendbegleiter-Vereinbarung dokumentiert werden.

Weitere Richtlinien, die vom regulären Jugendbegleiter-Programm abweichen:

  • Das Sonderbudget kann für zeitlich flexible außerunterrichtliche Jugendbegleiter-Angebote in den Maßnahmenbereichen A und B der Säule II des Startchancen-Programms verwendet werden.
  • Es kann ein Einzel- oder auch ein Gruppenangebot sein.
  • Das Angebot muss nicht über ein komplettes Schulhalbjahr erfolgen, sondern kann je nach Bedarf auch kürzer stattfinden.
  • Es muss eine gesonderte SCP-Jugendbegleiter-Vereinbarung abgeschlossen werden.
  • SCP-Budget und Jugendbegleiter-Budget werden von den Schulen getrennt verwendet, dokumentiert und abgerechnet. Für die Abrechnung wird ein Stundenzettel erstellt, auf dem der Titel der Maßnahme und die Teilnehmerzahl vermerkt ist. Der Stundenzettel wird von der ehrenamtlichen Person und der Schulleitung unterzeichnet und dient als Grundlage für die Auszahlung der ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung.

Der Antrag für das Schuljahr 2026/27 ist bis zum 26. Juni 2026 möglich.

Die SCP-Schulen werden per E-Mail vom Kultusministerium über die Höhe des SCP-Sonderbudgets 2026/27 informiert.

Anmeldung zum SCP-Sonderbudget Schuljahr 2026/27:

Bitte wählen Sie den jeweiligen Button, der für Ihre Schule zutrifft, um sich für das Schuljahr 2026/27 anzumelden:

Abrechnung SCP-Sonderbudget:

Die Abrechnung der Fördermittel erfolgt jeweils zum Halbjahr an zwei Stichtagen im Februar und Juli über das Online-Portal des Jugendbegleiter-Programms. Die Fördergelder werden bedarfsgerecht Ende Februar und Ende Juli ausgezahlt.
Im Zuge der Abrechnung erfolgt auch das Berichtswesen, d.h. die Schulen müssen die Ausgaben des Sonderbudgets den SCP-Maßnahmenbereichen und Themenbereichen zuordnen.
SCP-Schulen, die bereits aktive Jugendbegleiter-Schule sind, erhalten die Gelder auf das hinterlegte Konto für die Jugendbegleiter-Mittel.
SCP-Schulen, die bislang noch keine aktive Jugendbegleiter-Schule sind, erhalten die Gelder auf das von ihr im Anmeldeformular angegebene Konto.
Es findet eine stichprobenartige Belegprüfung statt. Die betreffenden Schulen werden hierüber informiert.

Formulare:

Die Formulare sind verbindlich und müssen von der Schule fünf Jahre aufbewahrt und im Falle einer Belegprüfung vorgelegt werden können.