Startchancen-Schulen (SCP)
Das Jugendbegleiter-SCP-Sonderbudget hilft Startchancen Schulen, ehrenamtliche Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter verstärkt einzubinden.
Zusammen mit multiprofessionellen Teams können ehrenamtliche Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter eine wichtige Unterstützung für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sein. Im Schuljahr 2024/2025 benannte Startchancen-Schulen können neben dem Jugendbegleiter-Programm über SCP-Mittel noch das Jugendbegleiter-SCP-Sonderbudget nutzen.
Für das Jugendbegleiter-SCP-Sonderbudget gelten folgende Richtlinien analog zum Jugendbegleiter-Programm:
- Das zusätzliche Sonderbudget kann ausschließlich für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter ab 14 Jahren im Rahmen der gesetzlich festgelegten Ehrenamtspauschale verwendet werden.
- Es handelt sich um außerunterrichtliche Angebote.
- Angebote in den Ferien sind mit Ausnahme der Sommerferien möglich.
- Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und der Nachweis eines vorliegenden Masernschutzes ist Voraussetzung für die Tätigkeit und muss in der SCP-Jugendbegleiter-Vereinbarung dokumentiert werden.
Weitere Richtlinien, die vom regulären Jugendbegleiter-Programm abweichen:
- Das Sonderbudget kann für zeitlich flexible außerunterrichtliche Jugendbegleiter-Angebote in den Maßnahmenbereichen A und B der Säule II des Startchancen-Programms verwendet werden.
- Es kann ein Einzel- oder auch Gruppenangebot sein.
- Das Angebot muss nicht über ein komplettes Schulhalbjahr erfolgen, sondern kann je nach Bedarf auch kürzer stattfinden.
- Es muss eine gesonderte SCP-Jugendbegleiter-Vereinbarung abgeschlossen werden.
- SCP-Budget und Jugendbegleiter-Budget werden von den Schulen getrennt verwendet, dokumentiert und abgerechnet. Für die Abrechnung wird ein Stundenzettel erstellt, auf dem der Titel der Maßnahme und die Teilnehmerzahl vermerkt ist. Der Stundenzettel wird von der ehrenamtlichen Person und der Schulleitung unterzeichnet und dient als Grundlage für die Auszahlung der ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung.
Beantragung des Jugendbegleiter-SCP-Sonderbudget:
Die SCP-Schulen wurden per E-Mail vom Kultusministerium über das neue SCP-Sonderbudget und die jeweilige Budgethöhe der Schule informiert.
Alle SCP-Schulen müssen bis zum 10. April 2025 über das Formular unten eine verbindliche Rückmeldung geben, ob sie im Zeitraum Januar-Juli 2025 das Jugendbegleiter-SCP-Sonderbudget nutzen möchten oder nicht. Dabei ist unerheblich, ob die Mittel ganz oder nur anteilig genutzt werden.
Abrechnung Jugendbegleiter-SCP-Sonderbudgets:
Die Gelder werden zusammen mit der Jugendbegleiter-Endabrechnung im Zeitraum 01.-15.07.2025 im Online-Portal des Jugendbegleiter-Programms abgerechnet
Im Zuge der Abrechnung erfolgt auch das Berichtswesen, d.h. die Schulen müssen die Ausgaben des Sonderbudgets den SCP-Maßnahmenbereichen und den Jugendbegleiter-Themenbereichen zuordnen.
Entsprechend der Abrechnung erfolgt Ende Juli 2025 die bedarfsgerechte Auszahlung der SCP-Fördermittel an die Schulen.
SCP-Schulen, die bereits eine aktive Jugendbegleiter-Schule sind, erhalten die Gelder auf das Konto für die Jugendbegleiter-Mittel.
SCP-Schulen, die bislang noch keine aktive Jugendbegleiter-Schule sind, erhalten die Gelder auf das von ihr im Anmeldeformular angegebene Konto.
Es findet eine stichprobenartige Belegprüfung statt. Die betreffenden Schulen werden hierüber informiert.
Formulare:
- SCP-Jugendbegleiter-Vereinbarung für Ehrenamtliche
- Abrechnungsformular für das einzelne SCP-Angebot mit Stundenzettel und TN-Angaben
Die Formulare sind verbindlich und müssen von der Schule 5 Jahre aufbewahrt und im Falle einer Belegprüfung vorgelegt werden können.