Sommerschulen alt
Seit 2010 fördert das Land Sommerschulen in Baden-Württemberg. Antragsfrist für Sommerschulen 2023 ist der 22. März 2023.
1. Ziel der Förderung und Eckdaten der Durchführung
Im Jahr 2022 wurde an 68 Standorten die Sommerschulkonzeption umgesetzt. Ziel ist insbesondere die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in der Ausprägung von Basiskompetenzen und ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Hierdurch soll ein guter Start ins neue Schuljahr ermöglicht werden.
Sommerschulen sind einwöchig angelegt und finden i. d. R. in der letzten oder vorletzten Ferienwoche der Sommerferien ganztägig etwa von 8.30 bis 16.30 Uhr statt. Die Teilnahme steht Grundschulen mit Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 und 4 sowie Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Beruflichen Gymnasien und Beruflichen Schulen offen. Bei Bedarf ist die Einrichtung einer Sommerschule auch bei anderen Schularten, schulart- und altersübergreifend möglich.
Die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sollte bei 25 Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen liegen und diese Anzahl nicht unterschreiten. In begründeten Ausnahmefällen kann eine geringere Teilnahmezahl genehmigt werden. Das Angebot soll für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei bleiben.
In der Regel erhalten die Standorte der allgemein bildenden Schulen für die teilnehmenden Lehrkräfte jeweils insgesamt pro Sommerschulstandort bis zu sechs Anrechnungsstunden. Für die Aufwendungen der Kooperationspartner kann ein Sachkostenzuschuss bis zu max. 5.000 Euro gewährt werden. In begründeten Einzelfällen können die Anrechnungsstunden reduziert werden zugunsten einer Monetarisierung der Anrechnungsstunden. Bei den Beruflichen Schulen ist ein Pauschalbetrag bis zu max. 10.000 Euro vorgesehen.
2. Anforderungen für die Antragstellung
Für eine Sommerschule ist eine Kooperation mehrerer Schulen (d. h. der antragsstellenden Schule mit mindestens einer Kooperationsschule) und eines außerschulischen Partners notwendig. In dieser Kooperation ergänzt ein an der Lebenswelt und am Erleben orientiertes qualifiziertes Rahmenprogramm den Unterricht insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik und ggf. Englisch. Es gibt die Möglichkeit, fachspezifische Angebote von Kooperationspartnern zu besuchen.
Das Lernkonzept und das Rahmenprogramm werden als gemeinsames, verzahntes Gesamtkonzept zwischen den Schulen und dem Kooperationspartner abgestimmt. Themenschwerpunkte für ein solches Rahmenprogramm sind z. B.: Sprache, Kunst, Musik, Sport, Lernen lernen, Technik und Kreativität, Natur und Umwelt – nachhaltige Entwicklung, Energie als Grundlage des Lebens, Erlebnispädagogik, Ökologie und Naturpädagogik sowie berufliche Bildung.
Die gezielte Unterstützung wird durch eine Sprachstandsdiagnostik vorbereitet, die die Grundlage für die Ermittlung des individuellen Förderbedarfs und damit aufbauend die Ableitung zu entsprechenden Maßnahmen für eine qualitativ hochwertige Förderung bietet. Die Sprachstandsdiagnostik im Vorfeld der Sommerschule ist vor allem bei den Grundschulen erwünscht.
Die Sicherung eines nachhaltigen Lernerfolges z. B. durch Nachtreffen, eine enge Verzahnung zwischen Entsendeschulen und den Lehrkräften der Sommerschulen und weitere qualitätssichernde Maßnahmen muss gewährleistet sein.
Weiterführende Informationen und eine Handreichung zur Konzeption einer Sommerschule sind auf der Homepage zu finden: www.sommerschulen-bw.de
3. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Schulen, Schulverwaltungen sowie außerschulische Partner, die an einer Kooperation mit Schulen im Rahmen der Sommerschulen interessiert sind. Bei Vereinen sind die Satzung und ein Vereinsregisterauszug beizufügen.
4. Eigenanteil und sonstige Voraussetzungen
Eine Förderung durch das Land kann nur erfolgen, wenn die Finanzierung und damit die Durchführung des Projekts insgesamt gesichert sind. Dem Antrag ist eine aufgegliederte Darstellung der vorgesehenen Ausgaben mit einer Übersicht über die Finanzierung dieser Ausgaben (Kosten- und Finanzierungsplan) beizufügen.
Der Beitrag eines Eigenanteiles ist erwünscht. Der Eigenanteil kann auch unbar durch die Bereitstellung von Räumen, Personal, Geräten und Materialien etc. erbracht werden. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis zu führen und nach Einzelpositionen gegliedert bei der Abrechnung zusammen mit einem Sachbericht vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Für Personen, denen Kinder / Jugendliche im Rahmen der Sommerschulen anvertraut sind und die nicht im staatlichen Schuldienst beschäftigt sind, ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses notwendig.
5. Antragsform und Bewerbungsfrist
Die Antragstellung erfolgt mit dem Antragsformular sowie einem aussagekräftigen Umsetzungsplan sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
Anträge sind bis spätestens 22. März 2023 mit dem Antragsformular mit Kostenplan in elektronischer Form (bitte unterzeichnet) an die Jugendstiftung Baden-Württemberg, info@jugendbegleiter.de, Betreff „Sommerschule 2023“, zu senden.
7. Bewilligung und Ansprechpartner
Die Entscheidung über die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Jugendstiftung Baden-Württemberg, die 2023 vom Kultusministerium mit der Programmkoordination beauftragt wurde.
Die Bewilligungsschreiben werden bis Anfang Mai 2023 an die Sommerschul-Standorte verschickt.
Kontaktdaten: Jugendstiftung Baden-Württemberg, Tel. 07042 – 376 713-0, info@jugendbegleiter.de
Weiterführende Informationen und eine Handreichung zur Konzeption einer Sommerschule sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden: www.sommerschulen-bw.de
- Bekanntmachung Sommerschulen 2023 (Kultusministerium BW, 25.01.2023)
- Antragsformular 2023 und Kostenplan Sommerschulen
- Leitfaden Sommerschulen
- Logo Sommerschulen: Logo (png Format)